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Allgemeine
Geschäftsbedienungen

Alles auf einen Blick

Allgemeine Geschäftsbedienungen

1. Leistungen, Vertrag Bialik Mateusz als Kooperationspartner des Instituts für alternative Gesundheit Bona Valetudo erbringt am Standort 2130 Mistelbach, Mistelsteig 27/1 im ordentlichen Geschäftsbereich folgende Leistungen: Physiotherapie und Rehabilitation nach Sportverletzungen. 
 

Bialik Mateusz lässt in folgenden Fällen einzelne Leistungen vom Kooperationspartner BONA VALETUDO durchführen: die Terminvereinbarung und –Koordination, die Büroorganisation oder das Inkasso des vereinbarten Entgeltes. Damit entsteht aber kein Vertragsverhältnis zwischen dem/ der Klienten/in und BONA VALETUDO sondern ein Vertragsverhältnis zwischen Bialik Mateusz und dem /der Klienten/in. 
 

Eine Terminvereinbarung kann vor Ort am Mistelsteig 27/1,2130 Mistelbach, telefonisch 0676/9734571 oder durch eine Online-Buchung auf www.bona-valetudo.at zustandekommen. 
 

2.Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?

 

2.1. Ärztliche Verordnung Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie von der Ärztin/vom Arzt Ihres Vertrauens, die/der zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigt ist. Die Verordnung muss neben persönlichen

 

Daten folgendes beinhalten: 

• eine medizinische Diagnose 

• die Anzahl der Behandlungseinheiten inklusive Zeitangabe 

• die verordnete Behandlung 

• bei Bedarf eines Hausbesuches sollte ein Hausbesuch verordnet werden und 

• der Name des Therapeuten (Bialik Mateusz) (z.B.: 10 x Physiotherapie a 30min + Hausbesuch bei Hr. Bialik Mateusz) 

Von der Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Leistung Ihres Therapeuten ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie dies Ihrem Therapeuten sofort mit. 

2.2. Verrechnung der Behandlungskosten Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material. Die Erstellung von individuellen Befunden, welche über die normale Dokumentation verfasst werden müssen, werden je nach Zeitaufwand mit dem Tarif der Therapie verrechnet. Ihr Therapeut hat keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die Kosten mit Ihrem behandelnden Therapeuten als Wahltherapeut nach jeder Behandlung in Bar und suchen bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem Kassentarif/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden. 

2.3. Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Damit bewilligt der Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten/des satzungsmäßigen Kostenzuschusses nach erfolgter Durchführung der Behandlung und nach Begleichung der Behandlungskosten aufgrund der gleichzeitig mit der chefärztlich bewilligten Verordnung vorgelegten Honorarnote. 

2.4. Befunde Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei ist Ihr Therapeut auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen. 

3. Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?

 

3.1. Persönliche Einzelbetreuung Ihr Therapeut steht für die Dauer der Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Er ist Ihr Ansprechpartner in fachlichen Fragen der Behandlung. 

Mit ihm vereinbaren Sie die für Sie wichtigen Bereiche wie: 

• Wohin? ➝ Behandlungsziel 

• Was? ➝ Maßnahmen der Behandlung 

• Wann? ➝ Behandlungstermine 

• Wie lange? ➝ Behandlungsdauer 

• Wie häufig? ➝ Behandlungsfrequenz 

• Bis wann? ➝ Behandlungsumfang 

• Wie viel? ➝ Kosten der Behandlung 

Sollte Ihr Therapeut erkrankt, im Urlaub sein und/oder die Behandlung nicht persönlich wahrnehmen können, so wird ihm das Recht vorbehalten, dass für die Dauer der Abwesenheit ein/e qualifizierte/r TherapeutIn die Behandlung übernimmt. 

 

3.2. Ihre Behandlung Die Leistung Ihres Therapeuten setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen wie insbesondere: 

• persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung 

• behandlungsbezogene Administration, Terminvereinbarung an der Theke 

• für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials 

• Dokumentation (Krankengeschichte) und 10-jährige Aufbewahrung, wobei Sie ein Recht zur Einsichtnahme und Kopie (gegen Kostenersatz) haben 

• bei Bedarf/nach Anfrage: Verfassen von über die Dokumentation hinausreichenden, individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelnden ÄrztInnen, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen (gegen Kostenersatz gemäß Stundentarif) 

• Aus- und Ankleidezeit ist in der Behandlungszeit inkludiert. 

• Verspätungen werden von der Behandlungszeit abgezogen. 

3.3. Grundsätze der Behandlung Ihres Therapeuten 

• Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung. (MTD-Gesetz) 

• Wissenschaft: Ihr Therapeut orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. 

• Selbstbestimmung: Ihr Therapeut unterbreitet Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit Ihrem Therapeuten abzusprechen. 

• Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie Ihrem Therapeuten geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt als auch innerhalb dieser Gemeinschaftspraxis (Bona Valetudo OG) zu Administrationszwecken und zum Zwecke einer bestmöglichen und umfassenden Behandlung gespeichert, genutzt und verarbeitet werden können. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, wird sich Ihr Therapeut mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die Weitergabe der aus gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation. 

3.4. Dokumentation Ihr Therapeut ist gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum Ihres Therapeuten. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien dieser erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei Ihrem TherapeutIn und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt. Im Anschluss an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie eine Zustimmungserklärung zur Speicherung Ihrer personenbezogener Daten. 

4. Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?

 

4.1. Höhe der Kosten Die Kosten bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material. Eine dieser Vereinbarung zu Grunde liegende Darstellung der Kostenstellen entnehmen Sie der beigelegten Honorarliste Ihres Therapeuten. Die Kosten der individuell in Aussicht genommenen Behandlung werden Ihnen von Ihrem Therapeuten zu Beginn der Behandlung mitgeteilt und basieren auf der Honorarliste vom (01.01.2019). Eine aktuelle Preisaufstellung finden Sie immer auf der Internetseite www.aktivphysio.at beziehungsweise ist die Honorarliste immer in der Praxis ausgehängt. 

4.2. Zahlungsmodus Ihr Therapeut stellt Ihnen bei Ende der Behandlung (bzw. Behandlungssitzungen der ärztlichen Verordnung) eine Zeitbestätigung/Zahlungsbestätigung für die geleisteten Behandlungssitzungen aus. Die Zahlung der Therapiesitzung erfolgt immer als Barzahlung. Ausnahme sind Therapiesitzungen mit Hausbesuch, hier wird Ihnen nach Beendigung der Therapie eine Honorarnote ausgestellt und diese wird mit einer Zahlung per Erlagschein oder Banküberweisung beglichen. Mit Ihrem Therapeuten vereinbaren Sie den Zeitpunkt der Bezahlung (Fälligkeit) – er ist der Honorarnote zu entnehmen. Geraten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug, behält sich Ihr Therapeut das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4 % in Rechnung zu stellen. Für im Zusammenhang mit nicht entsprechend der Fälligkeit bezahlten Honorarforderungen durchgeführte Mahnungen bemessen sich die erhobenen Mahnspesen für die erste Mahnung auf Euro €5, für die zweite Mahnung auf Euro €10 und für die dritte Mahnung auf Euro €15. Die Gesamtkosten der Behandlung ergeben sich daher aus der Honorarforderung zuzüglich etwaiger, anfallender Verzugszinsen und Mahnspesen. 

5. Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?

 

Ihr Therapeut ist Begleiter auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziel und - maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie Ihrem Therapeuten Auskunft geben über Ihren Gesundheitszustand und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen. Ihr Therapeut unterstützt Sie dabei durch gezielte Fragestellungen. Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen. Erhält Ihr Therapeut den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, wird Sie Ihr/e TherapeutIn darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten. 

6. Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?

 

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – in der Praxisgemeinschaft Bona Valetudo unter folgender Telefonnummer +436769734571 zu tun. Andernfalls behält sich Ihr/e TherapeutIn das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden. 

Ausnahmeregelung Wochenende und Feiertage: Sollten Sie krankheitsbedingt dazu gezwungen sein, am Wochenende einen Termin für Montag oder an einem Feiertag für einen darauffolgenden Werktag abzusagen, fallen bei Nachweis einer ärztlichen Krankmeldung aus Kulanz Kosten in Höhe von nur 50% der ursprünglich vereinbarten Behandlung an, auch wenn die Absage 24h vor Behandlungsbeginn stattfinden. 

7. Wann endet die Behandlung?

 

Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue (falls Sie eine Rückerstattung wünschen auch chefärztlich bewilligte) ärztliche Verordnung. Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrem Therapeuten. Sowohl Ihnen als auch Ihrem Therapeuten steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Ihr Therapeut wird sich insbesondere zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn er der Meinung ist, dass die Behandlung nicht zum gewünschten beziehungsweise vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch- therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind. Dasselbe gilt, wenn beispielsweise Ihrem Therapeuten die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu oben). 

8. Wie suchen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger um Rückerstattung der tarifmäßigen Behandlungskosten/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an? 

Sie reichen die vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung – versehen mit den von Ihnen unterzeichneten Daten der bereits erfolgten Behandlungen – und der von Ihrem Therapeuten ausgestellten Honorarnote bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein und ersuchen um Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto. Die ungefähren Höhe des Betrages, den Ihre Krankenversicherung rückerstattet/bezuschusst erfahren Sie direkt bei der Krankenversicherung. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.

 

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